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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

Version vom 27. September 2023

1. Allgemeines

1.1 Anwendbarkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil aller schriftlichen und mündlichen Verträge mit unserer Firma, soweit keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sind nur Bestandteil des Vertrages, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

1.2 Gültigkeit
Wird nicht explizit ein schriftlicher Vertrag über eine (oder mehrere) unserer Dienstleistungen abgeschlossen, kommt spätestens mit der Begleichung unserer Rechnung ein schriftlicher Vertrag zu stande. Ein schriftlicher Vertrag ersetzt alle mündlich getroffenen Vereinbarungen. Der Vertrag ist verbindlich und rechtskräftig.

1.3 Zahlungsbedingungen
Forderungen werden 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Abzüge wie Skonto oder Rabatte sind nur zulässig, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Der Verzugszins für verspätete Zahlungen beträgt jährlich 8%. Die Geltendmachung von Verzugsschäden, welche den Verzugszins übersteigen, bleibt vorbehalten.

1.4 Versand
Der Versand von Ware erfolgt immer auf Risiko des Vertragspartners. Unsere Firma übernimmt keine Verantwortung und/oder Haftung für verlorengegangene und/oder zerstörte Sendungen. Der Vertragspartner hat zu üblichen Geschäftszeiten die Möglichkeit, Waren an unserem Domizil abzuholen.

1.5 Datenschutz
Unsere Datenschutzbestimmungen, welche auf unserer Webseite https://www.wernermerkli.ch jederzeit einsehbar und aktuell sind, sind integrierter Bestandteil des Vertrages.

1.6 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist 8212 Neuhausen am Rheinfall

2. Besondere Bestimmungen für Mietverträge

2.1 Eigentum der Mietsachen
Vermieten wir Gegenstände, Geräte, Musikinstrumente oder Musikanlagen, so bleiben diese auch während der Dauer des Vermietens Eigentum unserer Firma. Dem Mieter ist es nicht erlaubt, unsere Gegenstände, Geräte, Musikinstrumente oder Musikanlagen weiter zu vermieten oder zu verkaufen.

2.2 Sicherung der Mietsachen
Der Mieter verpflichtet sich, unserer Firma auf Anfrage mitzuteilen, wo sich die Mietsache befindet. Befinden sich die Mietsachen in gemieteten Räumlichkeiten, ist unsere Firma berechtigt, dem Eigentümer der Räumlichkeiten mitzuteilen, dass sich Sachen im Eigentum unserer Firma in seinen Räumlichkeiten befindet.

2.3 Versicherung der Mietsachen
Der Mieter verpflichtet sich, gemietete Gegenstände, Geräte, Musikinstrumente oder Musikanlagen gegen Diebstahl, Beschädigung und Elementarschäden zu versichern. Leistet im Schadenfall die Versicherung des Mieters nicht vollen Schadenersatz, haftet der Mieter für den nicht gedeckten Schaden.

2.4 Annulierung eines Mietvertrages
Wird ein Mietvertrag gänzlich oder teilweise annuliert, werden folgende Annulationskosten fällig:

2.5 Sorgfaltspflicht
Der Mieter hat unsere Mietgegenstände mit allerhöchster Sorgfalt zu behandeln. Beschädigungen, welche durch unsachgemässe Bedienung oder durch unvorsichtige Behandlung entstehen, werden auf Kosten des Mieters repariert.

3. Besondere Bestimmungen für die Dienstleistung "Digitalisieren analoger Audio- und Videokassetten"

3.1 Urheberrecht
Bei jedem uns erteilten Auftrag für das Digitalisieren analoger Audio- und/oder Videokassetten, ist unser Kunde dafür verantwortlich, dass er die benötigten Urheberrechte auf den zu digitalisierenden Inhalten besitzt. Unsere Firma übernimmt keine Schadenersatzansprüche aus Aufträgen, bei welchen das Urheberrecht des zu digitalisierenden Materials nicht beim Kunden liegt, resp. lag.

3.2 Haftungsausschluss
Wir übernehmen keinerlei Haftung, was den Inhalt des zu digitalisierenden Inhaltes anbelangt. Bei der Digitalisierung wird der Inhalt von keiner Person betrachtet. Die Qualitätssicherung geschieht elektronisch.

3.3 Materialverlust
Bei alten, analogen Audio- und/oder Videokassetten kann ein Bandriss während des Kopiervorganges nicht ausgeschlossen werden. Unsere Firma ersetzt bei Eintreten eines solchen Falles weder das Material, noch den allenfalls verlorengegangenen Inhalt der analogen Audio- und/oder Videokassetten. Bei Eintreten eines solchen Falles können keine Forderungen betreffend allenfalls verloren gegangenen Inhalten geltend gemacht werden.

4. Besondere Bestimmungen für die Dienstleistung "Programmierung von Onlineprojekten, Webinhalten und/oder Apps"

4.1 Definition
Der Einfachheit halber werden fortführend die Dienstleistungen unter 4. als ´Programmierung´ bezeichnet.

4.2 Urheberrecht
Das Urheberrecht der Programmierung liegt bei unserer Firma. Schriftlich kann das Urheberrecht an den Auftraggeber übertragen werden.

4.3 Programmierfehler
Zum Zeitpunkt des Projektabschlusses wird eine fertige Programmierung abgeliefert, erstellt nach bestem technischen Wissen. Programmierfehler, welche der Vertragspartner zu einem späteren Zeitpunkt erkennt, können nicht reklamiert werden. Zum Zeitpunkt des Projektabschlusses bestätigt der Vertragspartner, eine einwandfrei programmierte, fehlerfreie Programmierung zu erhalten, welche seinen Bedürfnissen und Vertragsdetails entspricht.

4.4 Haftungsausschluss
Unsere Firma übernimmt keinerlei Haftung bei Fehlfunktion(-en) einer Programmierung, welche aufgrund von Programmierfehlern auftritt. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

5. Besondere Bestimmungen für die Veranstaltung "Schaffhauser Koffermarkt"

5.1 Allgemeines, Anmeldung, Kosten und Marktdaten

5.1.1 Mit der Überweisung der Standplatzmiete wird ein schriftlicher Vertrag mit der W. Merkli GmbH abgeschlossen, welche nachfolgend "Veranstalter" genannt wird. Der Vertragspartner wird "Aussteller" genannt.

5.1.2 Lädt der Aussteller während des Anmeldeprozesses Bilder seiner Produkte hoch, wird dem Veranstalter das Recht erteilt, diese für Werbezwecke, welche im direkten Zusammenhang mit dem Schaffhauser Koffermarkt stehen, verwenden zu dürfen.

5.1.3 Beim Anmeldeprozess eingegebene Daten, insbesondere Telefonnummer und E-Mail Adresse, werden zu keiner Zeit an Dritte weitergegeben. Der Veranstalter unternimmt alles technisch mögliche, um diese Daten zu schützen. Vor- und Nachname, der Wohnort, sowie der Name auf der Ausstellerliste, werden öffentlich publiziert. An dieser Stelle weisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen hin, welche auf unserer Webseite https://www.wernermerkli.ch jederzeit einsehbar und aktuell sind.

5.1.4 Eine Anmeldung oder Anmeldebestätigung ist noch keine definitive Zusage für eine Teilname. Die Teilname wird erst mit der Überweisung der Standplatzmiete definitiv.

5.1.5 Am Veranstlatungstag ist der Schaffhauser Koffermarkt von 10:00 - 16:00 Uhr dem öffentlichen Publikum zugänglich. Jeder Aussteller ist dazu verpflichtet, seinen Marktstand zu diesen Zeiten unterbruchsfrei besetzt zu halten. Für die Bewachung seiner Produkte, sowie für seine Kasse, ist der Aussteller selbst verantwortlich. Für Diebstähle am Marktstand lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.

5.1.6 Dem Aussteller steht es frei, Zahlungen in Bar, via Debit- oder Kreditkarten, sowie TWINT oder anderen Zahlungsmittel anzunehmen. Der Erlös durch den Verkauf der Produkte gehört zu 100% dem Aussteller. Steuern zu entrichten, sowie allenfalls weitere anfallende Abgaben oder Kosten zu tragen, sind Sache des Ausstellers. Bei Nichtdeklaration des Ausstellers, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.

5.1.7 Die Standplatzmiete beträgt für einen halben Tisch Fr. 59.-, für einen ganzen Tisch Fr. 109.-.

5.1.8 Ein Stromanschluss kann für Fr. 20.- beim Anmeldeprozess bestellt werden.

5.1.9 Die Standplatzmiete ist nach Rechnungsstellung innert 10 Tagen per Banküberweisung zu bezahlen. Die Rechnung wird per E-Mail versandt.

5.1.10 Die Standplatzmiete ist nach Rechnungsstellung innert 10 Tagen per Banküberweisung zu bezahlen. Die Rechnung wird per E-Mail versandt. Bei nicht fristgerechter Überweisung der Standplatzmiete, erlischt das Recht auf den Standplatz.

5.1.11 Kann ein Aussteller, auch nach Einzahlung der Standplatzmiete, aus irgendwelchen Gründen nicht am Markt teilnehmen, wird die einbezahlte Standplatzmiete wie folgt zurückerstattet:

5.1.12 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Markt jederzeit abzusagen. In diesem Fall werden die bereits einbezahlten Standplatzmieten zu 75% rückerstattet. Weitere Kosten, beispielsweise für schon vorproduzierte Waren, werden nicht erstattet. Es besteht kein Schadenersatzanspruch.

5.2 Werbung

5.2.1 Der Veranstalter ist darum bemüht, den Schaffhauser Koffermarkt durch Werbung möglichst bekannt zu machen und dadurch ein großes und interessiertes Publikum anzuziehen. Der Werbeumfang, sowie die Art der Werbung, ist Sache des Veranstalters und kann, je nach Gegebenheiten der Marktsituationen, jederzeit geändert oder angepasst werden.

5.2.2 Den Ausstellern steht es frei, durch Eigenwerbung selbst einen Teil zum Erfolg des ganzen Marktes beizutragen. Beim Anmeldeprozess kann kostenlos gedrucktes Werbematerial bestellt werden. Dieses wird portofrei dem Aussteller auf dem Postweg zugestellt.

5.3 Marktregeln, Produkte und Standplatz

5.3.1 Die Größe des Standplatzes richtet sich nach den Angaben der Anmeldung. Ein halber Tisch hat die Masse 80cm (Breite) x 60cm (Tiefe), ein ganzer Tisch hat die Masse 160cm (Breite) x 60cm (Tiefe). Die Tische werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.

5.3.2 Zu jedem Standplatz ist eine Sitzgelegenheit verfügbar.

5.3.3 Jeder Aussteller muss ein Tischtuch, passend zu seinen Waren, mitbringen.

5.3.4 Die angebotenen Waren müssen ausnahmslos aus einem Koffer heraus verkauft werden. Dieser ist vom Aussteller selbst mitzubringen. Falls neben dem Koffer noch Platz auf der eigenen Standfläche frei ist, darf dieser Platz ebenfalls zum Verkauf von Waren genutzt werden. Der Koffer und die Standfläche darf jederzeit nachgefüllt werden. Als Warenlager kann der Platz unter dem Tisch genutzt werden. Ein Warenlager hinter dem Tisch ist nicht zulässig, da das Verstellen dieses Bereiches den Fluchtweg beeinträchtigen könnte.

5.3.5 Um ein einheitliches Aussehen des Marktes zu schaffen, darf die Höhe der Produkte (Tischaufbau) 100cm nicht überschreiten. Ausnahmen, z.Bsp. für spezielle Attraktionen, sind vorgängig mit dem Veranstalter abzusprechen.

5.3.6 Wird ein halber Tisch gebucht, muss der Tisch mit dem Tischmitbenutzer geteilt werden. In diesem Fall ist der Tisch in der Mitte klar mit einer Trennlinie gekennzeichnet. Diese darf von beiden Seiten her nicht überdeckt werden. Wird ein ganzer Tisch gebucht, steht dieser exklusiv einem Aussteller zur Verfügung.

5.3.7 Es dürfen nur und ausschließlich handgefertigte Produkte von guter Qualität angeboten und verkauft werden.

5.3.8 Der Aussteller ist dazu verpflichtet, seinen Standplatz am Markttag vor 09:45 Uhr fertig aufgebaut zu haben. Der Aussteller erhält am Markttag ab 07:45 Uhr Einlass.

5.3.9 Im Saal ist ein WLAN-Netzwerk vorhanden. Bei Bedarf muss am Markttag beim Veranstalter nach dem Passwort gefragt werden.

5.3.10 Nach Marktschluss ist der Aussteller für seinen angefallenen Abfall selbst verantwortlich und muss diesen fachgerecht entsorgen. Der Marktplatz muss sauber verlassen werden. Allfällige Beschädigungsbehebungen, sowie Abfallentsorgung, werden nachträglich in Rechnung gestellt.

5.4 Haftung, Rechtliches

5.4.1 Der Aussteller ist selbst für seine Produkte, die Herkunft und Herstellung, sowie für die Rechte, diese anbieten zu dürfen, damit zu handeln oder zu verkaufen, verantwortlich. Aussteller, welche professionell und/oder kommerziell an Märkten teilnehmen, sind selbst für die nötigen Handelsreisenpatente und Deklarierungen verantwortlich. Der Veranstalter lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab.

5.4.2 Versicherungen sind Sache des Ausstellers. Für Personen- und Sachschäden, die durch den Aussteller, seinen Stand oder Standzubehör, seine Waren oder durch sein Personal verursacht werden, haftet der Aussteller.

5.4.3 Für die An- und Abreise, sowie für den Hin- und Rücktransport der Waren, ist der Aussteller selbst verantwortlich. Informationen rund um die Anreise, sowie zu den örtlichen Parkmöglichkeiten, werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.

5.4.4 Mit der Einzahlung der Standplatzmiete bestätigt der Aussteller, alle Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und diese zu akzeptieren.

6. Schlussbestimmung

6.1 Rechtsunwirksamkeit
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der Verträge rechtsunwirksam sind, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle einer rechtsunwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.

Änderungen dieser AGB´s bleiben vorbehalten.

8212 Neuhausen am Rheinfall, 27. September 2023

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